Infoveranstaltung zur Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Hospizarbeit war sehr gut besucht

2017 pqtienenverfuegung 02Am 16. November 2017 fand ein Informationsabend zum Thema Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Hospizarbeit im Pfarrsaal St. Konrad statt. Organisiert wurde diese Veranstaltung vom Förderverein St. Konrad e.V. in Kooperation mit dem Verbundfamilienzentrum Herz- Jesu/ St. Konrad.

Der Rechtsanwalt Tobias Schnoor referierte anhand einer Power Point Präsentation über die wichtigen Themen der Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Sein Vater Hermann Schnoor berichtete über die Hospizarbeit.
Die rege Teilnahme mit knapp 50 Personen war sehr erfreulich.

Das Thema Vorsorgevollmacht kann eigentlich nicht früh genug geregelt werden. Herr Schnoor verdeutlichte dies anhand aktueller Beispiele.

Es kann jeden treffen, immer und zu jeder Zeit. Ein plötzlich tragischer Autounfall mit lebensgefährlichen Verletzungen ist nicht planbar. Was ist dann?

Ein Schlaganfall, ein Herzinfarkt und plötzlich ist alles anders.

Niemand (kein Ehegatte, die Kinder) ist dann befugt Rechtsgeschäfte für die betroffene Person zu tätigen.

Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigt nach deutschem Recht eine Person eine andere Person, im Falle einer Notsituation alle oder bestimmte Aufgaben für den Vollmachtgeber zu erledigen. ... Dieses trat mit 1. Juli 2007 in Kraft und entspricht im Wesentlichen den Regeln des Rechts der Bundesrepublik Deutschland.
Mit der Vorsorgevollmacht wird der Bevollmächtigte zum Vertreter im Willen, d. h., er entscheidet an Stelle des nicht mehr entscheidungsfähigen Vollmachtgebers. Deshalb setzt eine Vorsorgevollmacht unbedingtes und uneingeschränktes persönliches Vertrauen zum Bevollmächtigten voraus und sollte nicht leichtfertig erteilt werden.

Die Befugnisse können individuell geregelt werden, d.h. was ist der Wunsch der möglichen betroffenen Person, was darf- und was soll nicht. Vollmachten können jederzeit Rückgängig oder geändert werden (schriftlich und mit Unterschrift).

Eine rechtswirksame Vorsorgevollmacht setzt voraus, dass der Vollmachtgeber bei der Erteilung über seinen freien Willen verfügte, er also aus diesem Grunde geschäftsfähig und keineswegs in irgendeiner Weise eingeschränkt war.
Die rechtliche Beratung über Vorsorgevollmachten und die Fertigung von individuell zugeschnittenen Entwürfen für Vorsorgevollmachten gehören zum Aufgabenbereich der Rechtsanwälte und Notare.

Eine öffentliche Vollmachtsurkunde kann jedoch nur der Notar errichten.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, sowie bei diversen kirchlichen Trägern.
Das nächste Thema war die Patientenverfügung

Eine schriftliche Patientenverfügung ist eine Willenserklärung einer Person für den Fall, dass sie ihren Willen nicht mehr (wirksam) erklären kann. Sie bezieht sich auf medizinische Maßnahmen wie ärztliche Heileingriffe und steht meist im Zusammenhang mit der Verweigerung lebensverlängernder Maßnahmen. Damit wird sichergestellt, dass der Patientenwille umgesetzt wird, auch wenn er in der aktuellen Situation nicht mehr geäußert werden kann.
Eine Patientenverfügung kann individuell bestimmt werden. Hier spielen natürlich auch religiöse und ethische Aspekte eine große Rolle. Auch hier gilt „Was will ich- was will ich nicht“?!

Empfohlen wird im Vorfeld Rücksprache mit einem Arzt zu halten.
Eine Vorsorgevollmacht ist keine Berechtigung gegenüber dem Arzt Entscheidungen zu treffen.

Nach dem Vortrag erhielt Hermann Schnoor das Wort und referierte über die Hospizarbeit.
Er arbeitet seit vielen Jahren als ehrenamtlicher Mitarbeiter beim ökumenisch ambulanten Hospiz Rheine.
Das ökumenisch, ambulante Hospiz engagiert sich seit 1994.

Hermann Schnoor erklärte Situationen, die er erlebt hat- und wie er Sie erlebt hat. Natürlich unter Berücksichtigung der Schweigepflicht.
Hospiz bedeutet Herberge und Gastfreundlichkeit.

Schwerkranke, sterbende Menschen finden Begleitung auf ihrem letzten Weg. Sie sollen mit größtmöglicher Lebensqualität und Würde gehen- ganz unabhängig von Herkunft, Religion oder sozialer Stellung.

Auch Angehörige werden so unterstützt und entlastet. Diese Arbeit verdient höchsten Respekt. Zudem ist Sie ehrenamtlich und unentgeltlich.

Die Mitarbeiter bilden sich kontinuierlich fort. Sie arbeiten eng mit der Palliativstation zusammen.

Um so etwas beibehalten zu können, sind Spenden natürlich sehr erfreulich.

Spendenkonto:
Stichwort: „Hospiz Bewegung Rheine“
Kontonummer: 500 19 20
BLZ: 40350005
BIC: WELADED1RHN
IBAN: DE50403500050005001920
Stadtsparkasse Rheine

Hospiz ist nicht nur ein Ort, sondern eine Haltung, die das Leben bejaht und den Tod als Teil des Lebens betrachtet.

Es war ein gelungener Abend und die Teilnehmer konnten viel Wissen mit nach Hause nehmen!

Dankeschön an Tobias Schnoor und Hermann Schnoor.

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